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Der Verdienstausfall
Sollten Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig erkrankt sein, so ist hinsichtlich des Verdienstausfalls zu unterscheiden, ob Sie Angestellter oder Selbständiger (Freiberufler) sind. Als Angestellter haben Sie im Regelfall Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld. Hier ist dann die Differenz zum normalen Monatslohn interessant. Als Selbständiger (Freiberufler) ist die Sache etwas komplizierter. Hier muss dargestellt werden, welcher konkrete Ausfall durch den Unfall eingetreten ist. Bei der Berechnung wird eng mit Ihrem Steuerberater zusammengearbeitet, um das notwendige Zahlenwerk zu erstellen. Im persönlichen Beratungsgespräch wird ermittelt, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Kostenlose Webseite von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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