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Ansprüche gegen die öffentliche Hand
Hierunter sind Amtshaftungsansprüche zu verstehen, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichen etc. resultieren. Wenn also im Winter nicht ordnungsgemäss an Gefahrenstellen geräumt oder gestreut wurde, bei Sturm ein in Gemeindeeigentum stehender Baum abbricht oder die Strasse in einem für Sie nicht erkennbar schlechten Zustand war, dann sollten Sie damit zusammenhängende Schäden durch uns auf Erstattungsfähigkeit prüfen lassen. Gratis Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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