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Schmerzensgeld, Rente und andere immaterielle Schäden
Wenn Sie durch den Unfall mehr als nur unerheblich verletzt worden sind, haben Sie Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Dessen Höhe ist von Art und Umfang der Verletzung abhängig. Ferner spielen Faktoren wie Behandlungsdauer, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und des Aufenthalts in einem Krankenhaus etc. eine Rolle. Wir klären mit Ihnen die massgeblichen Faktoren ab und fordern den Gegner zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes auf. Bleiben Spätfolgen zurück, so kann dies unter bestimmten Umständen zu einem Rentenanspruch neben dem Schmerzensgeld führen. Auch die Rente wird ggfls. von uns eingefordert. Eigene Webseite von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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