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Der Haushaltsführungsschaden
Hierunter wird der Schaden verstanden, der durch eine verletzungsbedingte Minderung der Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Erledigung von Arbeiten im Haushalt entsteht. Es ist z. B. der Lohn eine Haushaltshilfe zu erstatten. Sollten andere Familienmitglieder die Arbeiten übernehmen, kann dieser Schaden fiktiv berechnet und zur Erstattung angemeldet werden. Im Rahmen der Bearbeitung werden wir mit Ihnen abklären, ob und in welcher Höhe ein derartiger Anspruch besteht. Gratis Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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