Bei diesen Fahrzeugen sind im Rahmen der Regulierung einige Besonderheiten zu beachten. So kann z. B. die Erstattung der Mehrwertsteuer wegen einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung entfallen.
Auch besteht meist kein Anspruch auf Nutzungsausfall sondern lediglich auf Erstattung der sog. Vorhaltekosten.
Sprechen Sie uns an, wir ermitteln Ihre Ansprüche!